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   BGH, 19.07.2023 - AnwZ_ (Brfg) 31/22   

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https://dejure.org/2023,23194
BGH, 19.07.2023 - AnwZ_ (Brfg) 31/22 (https://dejure.org/2023,23194)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2023 - AnwZ_ (Brfg) 31/22 (https://dejure.org/2023,23194)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2023 - AnwZ_ (Brfg) 31/22 (https://dejure.org/2023,23194)
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  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - AnwZ_ (Brfg) 31/22
    In einem solchen Fall wirkt sich der Fehler des Beteiligten oder seines Prozessbevollmächtigten nämlich nicht mehr aus (vgl. BVerfG, NJW 1995, 3173, 3175).

    Dies ist insbesondere nicht der vom Kläger angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu entnehmen (BVerfG, NJW 1995, 3173).

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - AnwZ_ (Brfg) 31/22
    Auf die falsche Bezeichnung eines Rechtsmittels muss ein mit der Sache befasst gewesenes Gericht ebenso wenig hinweisen wie auf die Erhebung beim unzuständigen Gericht (hierzu BVerfG, NJW 2001, 1343 mwN).

    Vielmehr darf die Fürsorgepflicht der Gerichte im Hinblick auf Schutz vor weiterer Belastung im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit nicht überspannt werden (vgl. BVerfG aaO S. 3175), was allerdings der Fall wäre, wenn man unzuständigen Gerichten - neben Weiterleitungspflichten - Hinweispflichten aufbürden würde (vgl. BVerfG, NJW 2001, 1343 mwN).

  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 77.78

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch - Schriftformerfordernis -

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - AnwZ_ (Brfg) 31/22
    So ist auf die Formvorschrift, den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben (§ 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO), nicht zwingend hinzuweisen (BVerwG, NJW 1979, 1670).
  • BGH, 02.06.2017 - AnwZ (Brfg) 26/16

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt gegen

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - AnwZ_ (Brfg) 31/22
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine "Berufung" oder "Revision" grundsätzlich nicht als Antrag auf Zulassung der Berufung ausgelegt oder in einen solchen umgedeutet werden kann (vgl. nur Beschlüsse vom 2. März 2022 - AnwZ (Brfg) 34/21, juris Rn. 5 ff. und vom 2. Juni 2017 - AnwZ (Brfg) 26/16, juris Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 09.11.1966 - V C 196.65

    Bestimmung des Einflusses auf den Lauf einer Rechtsmittelfrist bei Fehlen der

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - AnwZ_ (Brfg) 31/22
    Die Angabe der postalischen Anschrift, also die Bezeichnung von Postleitzahl, Straße und Hausnummer, erfordert § 58 Abs. 1 VwGO dagegen nicht (vgl. BVerwGE 25, 261, 262; BVerwG, NVwZ 1991, 261).
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 30.88

    Rechtbehelfsbelehrung - Ortsangabe - Nennung der Behörde

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - AnwZ_ (Brfg) 31/22
    Die Angabe der postalischen Anschrift, also die Bezeichnung von Postleitzahl, Straße und Hausnummer, erfordert § 58 Abs. 1 VwGO dagegen nicht (vgl. BVerwGE 25, 261, 262; BVerwG, NVwZ 1991, 261).
  • BGH, 14.10.2022 - AnwZ (Brfg) 17/22

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Verwerfung des Antrags auf

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - AnwZ_ (Brfg) 31/22
    Dass der Kläger die Begründung bereits am 21. November 2022 - und damit innerhalb der Frist - beim Anwaltsgerichtshof eingereicht hat, ist nicht ausreichend (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2022 - AnwZ (Brfg) 17/22, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 19.07.2023 - AnwZ (Brfg) 31/22

    Erheben des Antrags auf Zulassung der Berufung innerhalb der Frist;

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - AnwZ_ (Brfg) 31/22
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AnwZ (Brfg) 31/22.
  • BGH, 02.03.2022 - AnwZ (Brfg) 34/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - AnwZ_ (Brfg) 31/22
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine "Berufung" oder "Revision" grundsätzlich nicht als Antrag auf Zulassung der Berufung ausgelegt oder in einen solchen umgedeutet werden kann (vgl. nur Beschlüsse vom 2. März 2022 - AnwZ (Brfg) 34/21, juris Rn. 5 ff. und vom 2. Juni 2017 - AnwZ (Brfg) 26/16, juris Rn. 8 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2009 - 5 LA 230/09

    Auslegung; Berufung; Interpretation; Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsbehelf;

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - AnwZ_ (Brfg) 31/22
    Zwischen dem Antrag auf Zulassung der Berufung und der Nichtzulassungsbeschwerde bei der Revision bestehen nicht unwesentliche Unterschiede (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 5 LA 230/09, juris Rn. 4).
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